vor dem ersten Besuch

Bevor die Therapie startet, brauchen Sie eine Verordnung von einer Fachärztin oder einem Facharzt (FachärztInnen für HNO-Heilkunde, Zahnheilkunde, Kieferorthopädie, Kinderheilkunde, Neurologie, …).


Die Verordnung soll folgende Informationen enthalten:

  • Persönliche Daten
  • Ärztliche Diagnose
  • 10 x Logopädische Therapie à 60 Minuten (oder à T3)
  • Arztstempel
  • Ausstellungsdatum

Chefärztliche Bewilligung der Verordnung

Der Verordnungsschein muss vor dem Therapiebeginn (also noch vor dem 1. Termin) bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Damit bestätigt Ihr Krankenversicherungsträger, dass die Kosten nach erfolgter Therapie zu einem prozentuellen Teil rückerstattet werden. Wie hoch diese rückerstatteten Kosten letztendlich sind, hängt von Ihrem Versicherungsträger ab. Sie betragen voraussichtlich zwischen 40 und 80%.

Diagnostik

Bitte die Verordnung inklusive Vorbefunde mitbringen. Zu Beginn der Therapie wird die logopädische Diagnostik durchgeführt (Erstordination). In der Anamnese wird das weitere Vorgehen gemeinsam besprochen. Um den Ist-Stand zu erheben und eine genaue, differenzierte Diagnose zu stellen, werden die passenden Diagnostikmaterialien von mir ausgewählt. Die Diagnostik wird von mir ausgewertet. Darauf aufgebaut erstelle ich einen Therapieplan und gemeinsam werden Therapieziele definiert.